Satzung

Satzung des SeniorenNetzwerks Weiden

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 19.05.2015 in Köln.

Präambel

Das SeniorenNetzwerk Weiden basiert auf der entsprechenden Initiative der Stadt Köln, in den Stadtteilen SeniorenNetzwerke aufzubauen und hat sich als nicht eingetragener gemeinnütziger Verein (nachfolgend „Netzwerk“) organisiert. Es gehört zu den von der Servicestelle der Stadt Köln betreuten „selbstorganisierten“ SeniorenNetzwerken.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  • Das Netzwerk führt den Namen „SeniorenNetzwerk Weiden“.
  • Es hat seinen Sitz in Köln-Weiden, St. Josefsheim Alten-und Pflegeheim, Aachener Str. 1312, 50859 Köln. Eine Eintragung im Vereinsregister ist nicht vorgesehen.
  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Ziele und Aufgaben des Netzwerkes

  • Ziel des Netzwerkes ist es, die von der Stadt Köln mit den SeniorenNetzwerken in den jeweiligen Stadtteilen vorgesehenen Ziele im Stadtteil Köln-Weiden als selbstorganisiertes SeniorenNetzwerk zu verwirklichen.
  • Das Netzwerk erreicht seine Ziele insbesondere durch
    • Vernetzung der mit Senioren befassten Stellen im Stadtteil Köln-Weiden
    • Information der Öffentlichkeit über Aktivitäten, die von, mit und für Senioren geleistet werden
    • Herausgabe eines Informationsblattes
    • Betreiben einer Webseite
    • Abhalten von Koordinationstreffen
    • Fördern von Senioren-Arbeitskreisen und -gruppen

§ 3 Steuerbegünstigung

  • Das Netzwerk ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, indem es im Rahmen der „Altenhilfe“ der Vereinsamung im Alter vorbaut, durch Senioren-Arbeitskreise und -gruppen „Kunst und Kultur“, „Volksbildung“ und die sportliche Betätigung zur Erhaltung der Gesundheit fördert.
  • Mittel des Netzwerkes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Netzwerkes. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vermögen des Netzwerkes. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Netzwerkes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Bei Auflösung des Netzwerkes fällt das gesamte Vermögen des Netzwerkes je zur Hälfte an den Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Bartholomäus-Schink-Str. 6, 50825 Köln, Finanzamt Köln-Nord 217/5951/0588, und das Diakonische Werk Köln und Region, Kartäusergasse 9-11, 50678 Köln, Finanzamt Köln-Altstadt 214/5869/1906, und zwar mit der Auflage, es im Sinne der Ziele dieses § 3 zu verwenden.

§ 4 Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft wird erworben durch Beitrittserklärung, die konkludent durch die Teilnahme an den Aktivitäten des Netzwerkes erklärt werden kann.
  • Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch den Wunsch, nicht mehr an den Aktivitäten des Netzwerkes teilnehmen zu wollen. Der Austritt kann auch konkludent durch entsprechendes Verhalten erklärt werden.
  • Ein- und Austritt sind jederzeit möglich.

§ 5 Keine Beitragspflicht – Finanzangelegenheiten

  • Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.
  • Das Netzwerk finanziert seine Tätigkeit allgemein durch Spenden und durch Fördergelder der Stadt Köln und anderer Institutionen.
  • Das Netzwerk richtet ein Bankkonto ein, über das der Kassenführer und ein weiteres, vom Sprecherrat bestimmtes Mitglied Einzel-Kontovollmacht erhalten.

§ 6 Teilnahme auf eigene Gefahr und eigenes Risiko, Haftung

Die Mitgliedschaft und Teilnahme an den Veranstaltungen des Netzwerkes erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Das Netzwerk, die Sprecher und Moderatoren der Arbeitskreise und -gruppen haften nicht für Schäden jeglicher Art. Ihre Haftung ist, wenn überhaupt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 7 Organe des Netzwerkes

Die Organe des Netzwerkes sind:

  • Vollversammlung
  • Sprecherrat

§ 8 Vollversammlung

  • Oberstes Organ ist die Vollversammlung der Mitglieder.
  • Die Vollversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Netzwerkes auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
  • Zu den Aufgaben der Vollversammlung gehören insbesondere:
    • Wahl und Abwahl der Mitglieder des Sprecherrats
    • Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit des Netzwerkes
    • Beschlussfassung über den Jahresabschluss
    • Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Sprecherrats
    • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Netzwerkes
  • Zur Vollversammlung wird vom Sprecherrat unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher durch entsprechende Bekanntmachung eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.
  • Eine außerordentliche Vollversammlung findet statt, wenn mindestens 7 Mitglieder sie unter Angabe von Gründen schriftlich verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags tagen.
  • Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 Mitglieder anwesend sind. Ihre Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
  • Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben.

§ 9 Sprecherrat

  • Der Sprecherrat besteht aus der Anzahl der gewählten Sprecher. Der Sprecherrat leitet und koordiniert die Arbeit des Netzwerkes unter Einbindung mitarbeitender Mitglieder. Die Sprecher sind ehrenamtlich tätig.
  • Der Sprecherrat kann über die finanziellen Mittel des Netzwerkes verfügen. Darüber hinaus kann der das Netzwerk rechtlich nicht binden. Er bestimmt aus seiner Mitte einen Kassenführer, der das Konto des Netzwerkes nach den Weisungen des Sprecherrats führt.
  • Entscheidungen des Sprecherrats werden mehrheitlich gefasst. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren.
  • Die Amtszeit der Sprecher beträgt 1 Jahr. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Sprecherrats im Amt.
  • Die ersten Sprecher sind: Marlis Becker, Dagmar Freye, Walter Fröhling, Hans-Werner Fuchs, Karin Steinhäuser

 

Köln, den 19.05.2015

 

Gez. 12 Gründungsmitglieder

 

 

 

Seniorennetzwerk Weiden